3.3 Veränderung von Anlagevermögen

Neben den Zu- und Abgängen sind Wertänderungen des Anlagevermögens für das Land NRW unter EPOS.NRW buchungsrelevant. „Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- und die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögens-gegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.“  (§253 Abs.3 S.1 und 2 HGB)


Im Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung eines Gegenstandes des Anlagevermögens kommt es zu Wertminderungen in Form von Abschreibungen. Die Abschreibung stellt eine Wert-Absetzung für Abnutzungen (Afa) an Vermögensgegenständen dar und ist als Aufwand einzustufen. In der Regel erfolgt eine lineare Abschreibung über den Zeitraum seiner voraussichtlichen Nutzung, also eine gleichmäßige jährliche Wertminderung des Vermögensgegenstandes.


Beispiel 52: Das Land NRW erwirbt im Juni des Haushaltsjahres 2015 ein Dienstfahrzeug für 20.000 Euro. Es ist eine spezielle Lackierung für 1.000 Euro notwendig. Das Fahrzeug soll über 6 Jahre genutzt werden.

Für Schritt 1 und Schritt 2 siehe auch Buchungen zu den Beispielen 42 - 44


Schritt 3: Buchung der anteiligen Abschreibung für das Haushaltsjahr 2015

> 7/12 Monate – der Monat der Inbetriebnahme wird voll berücksichtigt 


Schritt 4: Buchung der Abschreibung für 2016 – bis 2020    > 12/12 Monate 


Schritt 5: Buchung der Abschreibung für das Abschlussjahr 2021 > 5/12 Monate 


Nach Schritt 5 hat das Fahrzeug einen Rest-Bilanzwert von  0 Euro. Es ist demnach vollständig abgeschrieben und wird in der Bilanz wertmäßig nicht mehr aufgeführt.

 

Sonderposten für Investitionen

Besonderheiten bei der Abschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ergeben sich, sofern dieser Vermögensgegenstand vollständig oder zum Teil durch Drittmittel finanziert wurde. In diesem Fall ist ein Sonderposten für Investitionen zu passivieren, der analog zur Abschreibung über den Nutzungszeitraum des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den empfohlenen Unterlagen (s.u.). 


 


© Patrick Wiedemann 2018