2.4 Zuwendungen


Die Erfassung von


  • Transfermitteln (Geldmittel an Dritte) und
  • Drittmitteln (Geldmittel von Dritten)


wird für das Land NRW mit umfangreichen Förderprogrammen im Rahmen der Doppik von großer Bedeutung sein. Da sich allerdings zahlreiche Besonderheiten bei der Verbuchung von Zuwendungen ergeben, die den Rahmen dieser Ausführung überschreiten würden, erfolgt lediglich eine kurze Charakterisierung.


Transfermittel

Transfermittel im Sinne des Programms EPOS.NRW sind „... Geldleistungen aus dem Landeshaushalt an Dritte, die in sogenannten Transferprogrammen entweder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder als Zuwendungen bzw. Zuschüsse für Maßnahmen oder an Institutionen gewährt werden.“ (Finanzministerium NRW, Leitfaden zur Abbildung von Transfer- und Drittmitteln des Programms EPOS.NRW)


Mit der Bekanntgabe der Bewilligung ist ein Aufwand in Höhe der gesamten Zuwendung sofort zu buchen (auch bei mehrjährigen Bewilligungen).


Drittmittel

„Als Drittmittel werden in der Regel nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einmaliger oder laufender Geldleistungen vom öffentlichen Bereich oder Dritten an öffentliche Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen bezeichnet.“ (Finanzministerium NRW, Leitfaden zur Abbildung von Transfer- und Drittmitteln des Programms EPOS.NRW)


 

© Patrick Wiedemann 2018